Die Berechnung der aktuellen Schwangerschaftswoche und des Entbindungstermins richtet sich nach dem Datum des ersten Tages der letzten Regelblutung. Der berechnete Geburtstermin ist dabei nur eine Orientierung für das Wachstum des Fötus.
Das Kind wird normalerweise zwischen der 38. und 42. Schwangerschaftswoche geboren. Eine Schwangerschaft ist grundsätzlich schon einige Tage vor der zu erwartenden Periode über Messung des Schwangerschaftshormons im Blut nachweisbar. Normalerweise erfolgt jedoch die erste Vorstellung beim Gynäkologen nach dem Ausbleiben der Regelblutung.
4. Bis 5. Schwangerschaftswoche (SSW):
Nachweis der Schwangerschaft über Hormonmessung (HCG – Test über das Blut)
5. – 6. SSW:
Eine Fruchthöhle in der Gebärmutter ist nachweisbar. Eine Schwangerschaft außerhalb der Gebärmutter wird ausgeschlossen.
7. SSW:
Nachweis des Embryos und der Herzaktion. Damit ist die Schwangerschaft intakt. Feststellung der Blutgruppe.
Ausschluss von Entzündungen / Toxoplasmose / HIV-Test / Lueseausschluss / Bestimmung Rötelntiter.
10. SSW:
Erster Ultraschall zur Beurteilung der zeitgerechten Kindsgröße, Vollständigkeit des Körpers, der inneren Organe und der Extremitäten.
Ab der 10. SSW bis zur etwa 30. SSW:
Alle vier Wochen erfolgen regelmäßig Kontrolluntersuchungen. Dabei muss diagnostisch besonders eine Scheidenentzündung ausgeschlossen werden, weil diese ein erhöhtes Fehlgeburtsrisiko zur Folge haben kann. Gewicht, Blutdruck, Urin und Blutwerte der Mutter werden routinemäßig kontrolliert.
11. bis 13. SSW:
NT - Messung
16. Bis 18. SSW:
Durchführung eines Tripletests (Blut der Mutter) zur Beurteilung des Risikos einer kindlichen Missbildung und zum Ausschluss eines „offenen Rückens“ (Spina bifida) beim Kind. Die Sicherheit des Tests liegt bei ca. 70 %. Ab dem 35. Lebensjahr der Mutter oder bei familiären Missbildungen wird eine Fruchtwasser-untersuchung (Amniozentese) empfohlen.
20. Bis 21. SSW:
Zweiter sogenannter „Großer Ultraschall“ zum Ausschluss kindlicher Missbildungen.
26. Bis 28. SSW:
Kontrolle Antikörper, ggf. „Anti-D“ – Gabe bei Rhesusnegativität der Mutter.
30. SSW:
Dritter Ultraschall des Kindes – Wachstumskontrolle. Beginn der Kontrolle der kindlichen Herztöne und Wehenmessung mit CTG.
30. Bis 33. SSW:
Kontrolle im drei – Wochen – Rhythmus.
Ab der 33. SSW:
Kontrolle im zwei – Wochen – Rhythmus.
38. SSW:
Zeitgleich Ausschluss Leberentzündung / Toxoplasmosekontrolle / Blutbildkontrolle.
Ab der 40. SSW:
wird bei Terminüberschreitung alle zwei Tage die Schwangerschaft kontrolliert:
CTG / Fruchtwassermenge und Mutterkuchenverkalkung mit Ultraschall / Mutterkuchenhormone / evt. Ultraschalldoppler zur Beurteilung der Sauerstoffversorgung des Kindes.
| < Zurück | Weiter > |
|---|



